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Verfehlungen im Kloster machten Reformen notwendig

Vom Leben im Kloster wissen wir im Mittelalter eher wenig, erst gegen Ende des 14. Jahrhunderts sind uns Berichte davon überliefert. Allerdings sind das Beanstandungen, was nicht gepasst hat – so bekommen wir zumindest ein wenig einen Einblick:

Der Mönch Hertneid, der sich allen Anordnungen des Abtes widersetzt und offen mit einer Appellation an den Papst gedroht hatte, wurde im Kloster eingekerkert und 1397 entlassen. Wenige Jahre später wurde der Mönch Johannes Burgstetter inhaftiert und erst nach öffentlicher Abbitte wieder freigelassen. Bei der Wahl von Abt Ulrich II. 1418 musste er vor seiner Einsetzung schwören, dass er die Bedingungen der Mönche erfüllt:

  • Die Rechte des Abtes wurden beschränkt, in wichtigen Angelegenheiten wollten die Mönche mitreden
  • Der Abt soll ungehorsame Mönche nur mit  Zustimmung aller Mönche bestrafen
  • Jeder soll mehr Wein als üblich bekommen
  • Käse, Brot und Fleisch soll es trotz Verbots geben
  • Jeder Mönch soll vier Mal im Jahr Erholungsferien machen können und während dieser Zeit täglich eine erhebliche Menge an Geld, Hühnern, Wein, Brot und Käse zusätzlich zur gewohnten Ration erhalten
  • Jeder Mönche verfügte selbst über Besitzungen mit hörigen Bauern, diese darf der Abt nicht mit außerordentlichen Steuern und Abgaben belasten
  • Die Anstellung eines Kochs und eines Leibdieners wurde gefordert

Im Jahr 1452 wurde bei einer Visitation beanstandet:

  • Der Kapelle der Mönche ist zu wenig abgeschirmt und sich dort an Festtagen auch das weibliche Volk hineindrängt
  • Das Baden der Mönche in der Fastenzeit wurde Verboten
  • Die Benützung des Klosterbades für die Novizen, die sittlich besonders gefährdet schienen, wurde eingeschränkt