Abtei Michaelbeuern: frühere Missbrauchsfälle werden bearbeitet

 

Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft am 17. Juni 2010 mit, dass die in den Medien am 16. März 2010 veröffentlichte Anzeige zu keinen weiteren rechtlichen Schritten führt: auch dieser verjährte Fall ist 1970 schon verhandelt und in das Urteil aufgenommen worden.

Elternbrief vom 17.03.2010
 

Sehr geehrte Eltern!

Gestern ist durch die Staatsanwaltschaft Salzburg eine Anzeige über einen Missbrauchsfall aus den 60er Jahren veröffentlich worden, der unser Internat betrifft. Da uns wahrscheinlich alle diese Nachricht sehr betroffen macht und beschäftigt, möchte ich Ihnen sogleich meinen derzeitigen Informationsstand mitteilen:

Alle jetzt geäußerten Vorwürfe betreffen nicht die derzeitigen Leiter und pädagogischen MitarbeiterInnen unserer Schule oder des Internates.

Uns sind aber Missbrauchsfälle bekannt, die vor ca. 40 Jahren geschehen sind, damals aufgeklärt und auch gerichtlich verhandelt wurden: Am 18.1. 1970 wurde von Eltern ein Missbrauchsfall im Internat Michaelbeuern angezeigt. Am 19.1. 1970 erhielt das Kloster davon Kenntnis. Noch am selben Tag wurde der Täter unter Beisein der Ordensleitung und der Schulbehörden mit den Anschuldigungen konfrontiert. Er wurde sofort von seinem pädagogischen Dienst suspendiert und musste sogleich seinen Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen. Der Fall wurde nach umfangreichen Vorerhebungen strafgerichtlich abgehandelt und mit einer Gefängnisstrafe geahndet. Der Verurteilte war seitdem nicht in oder für die Abtei tätig, er schied mit 19.1. 1970 aus dem Orden aus, war nie mehr als Priester eingesetzt und wurde später laisiert.

Die Internatsleitung wurde damals für einige Zeit einem Außenstehenden übertragen und seitdem war man auch sensibilisiert für diese Frage. Es sind in der Folge keine Übergriffe beobachtet oder gemeldet worden. Wenn es aber weitere unaufgearbeitete Fälle von sexuellem Missbrauch oder anderer Gewalt gibt, bitte ich die Opfer, den Mut zu finden sich bei mir zu melden bzw. mit den Ombudsstellen oder anderen Hilfseinrichtungen Kontakt aufzunehmen. Wir werden nichts vertuschen, uns der Wahrheit stellen und die Vorkommnisse prüfen und aufarbeiten.

Die Klassenelternvertreter und der Vorstand des Elternvereines kommen noch diese Woche  zusammen, um die weitere Vorgangsweise zu beraten. Alle aktuellen Informationen finden Sie auf unsererHomepage: www.abtei-michaelbeuern.at .

Wie viele von Ihnen wissen, war es uns gerade in den letzten Jahren ein großes Anliegen, die SchülerInnen über diese Gefährdungen aufzuklären und sie zu befähigen, Missbrauch zu erkennen, sich zu wehren und Hilfe zu suchen.

Deshalb wurden und werden immer wieder Projekte durchgeführt, zuletzt (lange schon geplant) der Besuch der Kinder- und Jugendanwaltschaft, oder am Schulschluss die Aktion „Vom Ich zum Du“ (Verein „Selbstbewusst“) für die 2. Klassen, die auch der Präventionsarbeit dient. Für alle unsere pädagogischen MitarbeiterInnen gelten selbstverständlich Verhaltensregeln für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die auch auf unserer Homepage nachzulesen sind.

Den SchülerInnen steht zudem 1x pro Woche eine Beratungslehrerin zur Verfügung, die auch Fragen zu diesem Thema kompetent bearbeiten kann. Ebenso haben unsere LehrerInnen ein offenes Ohr für Ihre Kinder. Immer wieder kann ich mich vom Einsatz unser LehrerInnen und ErzieherInnen überzeugen und es ist mir wichtig, ihnen in dieser schwierigen Zeit den Rücken zu stärken.

Ich bitte auch Sie trotz aller bedauerlicher Vorfälle weiterhin um Ihr Vertrauen, Ihre wachsame Begleitung und Ihre Mitarbeit an unserer Schule zum Wohle Ihrer Kinder.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Abt Johannes Perkmann OSB

 

Empfehlungen für Verhaltensregeln für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

·        zur Sicherstellung einer geschützten Umgebung für Kinder und Jugendliche in der Kirche;

·        zur Klarstellung der Grenzen, innerhalb derer kirchliche Kinder- und Jugendarbeit stattfinden soll, und zur besseren Beobachtbarkeit der Einhaltung dieser Grenzen

·        zur Hilfestellung für die Mitarbeiterinnen dabei, ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen transparent und nachvollziehbar zu gestalten und sich nicht leichtsinnig in Situationen zu bringen, die die Widerlegung ungerechtfertigter Vorwürfe erschweren.

Diese Verhaltensregeln sollen Mitarbeiterinnen vor der Aufnahme in ein Dienstverhältnis bzw. der Übertragung einer ehrenamtlichen Aufgabe schriftlich zur Kenntnis gebracht und von diesen unterschrieben werden.

1. Sich mit Minderjährigen nicht allein in einer Wohnung, einem Schlafraum, einem Sanitätsraum, einem Umkleideraum aufhalten.

2. Einzelgespräche nach Möglichkeit von außen leicht beobachtbar oder zumindest in den offiziell dafür vorgesehenen Räumen durchführen.

3. Einzelgespräche an einem Tisch führen und dabei Haltungen wie Auf-dem-Schoß-sitzen-Lassen, In-die-Arme-Nehmen, Liebkosungen unbedingt vermeiden.

4. Körperliche Berührungen in Gesten der Begrüßung, des Ermunterns, Tröstens oder Anbietens von Geborgenheit dürfen sich nicht an den eigenen Bedürfnissen orientieren und müssen der Altersstufe der Minderjährigen angemessen sein. Körperliche Disziplinierung ist zu unterlassen.

5. Auf die körperliche Kontaktsuche von Minderjährigen ist angemessen und begrenzt zu reagieren.

6. Bei Wahrnehmung; einer persönlichen oder/und körperlichen Anziehung durch Minderjährige die Grenzen der Betreuungsaufgabe einhalten und für die weitere Betreuung durch jemanden anderen sorgen. Die Inanspruchnahme einer beratenden bzw. therapeutischen Hilfe wird dringend empfohlen.

7. Eine exklusive Freundschaft oder eine quasi-verwandtschaftliche Beziehung mit einzelnen Minderjährigen sind zu vermeiden.

8. Finanzielle Zuwendungen und Geschenke an einzelne Minderjährige, die in keinem nachvollziehbaren und angemessenen Zusammenhang mit der Betreuungsaufgabe stehen, sollen unterbleiben.

9. Eine Sprache oder Wortwahl, jede Art von persönlicher Interaktion oder von Unterhaltung sowie Aufnahmen, Filme, Computersoftware und Spiele, die nicht auch in der Gegenwart der Eltern benutzt werden könnten, dürfen nicht verwendet werden.

10. Minderjährigen sind weder alkoholische Getränke noch Tabakwaren noch Drogen oder irgendetwas jugendgesetzlich Untersagtes zu verabreichen.

11. Minderjährige dürfen nicht zu Aktivitäten oder Veranstaltungen begleitet werden, die im Gegensatz zu den jugendgesetzlichen Bestimmungen stehen.

12. Private Reisen und Ausfahrten mit nicht verwandten Minderjährigen sind zu unterlassen.

13. Eintägige Ausfahrten und Ausflüge, mehrtägige Reisen und auswärtige Aufenthalte mit Minderjährigen dürfen nur mit zusätzlicher erwachsener Begleitung durchgeführt werden.

14. Bei Übernachtungen mit Minderjährigen im Rahmen von Ausflügen, Reisen oder Lagern in Mehrbettzimmern oder Schlaflagern haben die erwachsenen Begleitpersonen getrennte Betten, Campingliegen, Matratzen und Schlafsäcke zu benützen.

15. Das Fotografieren von Minderjährigen beim An- oder Auskleiden bzw. in unbekleidetem Zustand (z.B. in Sanitärräumen o.a.) ist zu unterlassen.

Autor: Helmut Schüller 

Österreichische Bischofskonferenz

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